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Die
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Meinungsfreiheit
Dr.
Dr. med. Matthias Sießegger
Ende
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Plausibilitätsprüfung
Die
Plausibilitätsprüfung für ambulante Pflegedienste
Eine Anleitung zur
Ermittlung von Zeitwerten für Leistungen und Leistungskomplexe
Originalveröffentlichung:
Sießegger, Thomas: Am Ende muss die Summe stimmen.
Personal-Einsatz-Planung: Eine Anleitung zur Ermittlung von Zeitwerten für
Einzelleistungen in der Pflege. In: Pflegen Ambulant 4/99 August 1999, S. 24-28.
Thomas Sießegger zeigt einen
pragmatischen Ansatz, wie man Zeiten für Einzelleistungen und Leistungskomplexe
ermitteln kann.
Das Problem vieler bisheriger Berechnungen ist, dass die dabei ermittelten oder
scheinbar richtig erfassten Zeitwerte an der Realität vorbei gingen.
In isolierten Zeiterhebungen für Leistungen des SGB V und des SGB XI wurden
Zeitwerte festgelegt, die dazu führen, dass z.B. in 5.800 Stunden Einsatzzeit
rechnerisch 8.100 Stunden gepflegt wurden.
Mit Hilfe einer Plausibilitätsprüfung werden hier alle Leistungen mit ihren
Zeitwerten der Gesamtarbeitszeit gegenübergestellt – und somit geklärt,
welche Zeiten tatsächlich für die Einzelleistungen und Leistungskomplexe
angesetzt werden können.
Warum werden
Zeiten für Einzelleistungen benötigt?
Die Pflegedienstleitung braucht in der täglichen Einsatzplanung für die
Zusammenstellung von Leistungspaketen zeitliche Orientierungswerte der
Einzelleistungen, aus denen sie dann – individuell abgestimmt auf die
Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Patienten und der Mitarbeiter – die
Gesamtzeit für die Patienten plant.
Trotz der Individualität im Einzelfall benötigt sie Durchschnittswerte, um
insgesamt im Rahmen der internen Budgetierung zu bleiben - und um eine
Kalkulation durchführen zu können.
Ein noch größere Bedeutung der Zeiten für Einzelleistungen kommt den
Verhandlungen mit den Kassen zu.
Dort muss als Grundlage zur Kalkulation oder Verhandlung der Preise von
folgenden Angaben ausgegangen werden:
-
den durchschnittlichen Kosten pro Stunde für diese Leistung
-
dem durchschnittlichen Zeitwert für die zu kalkulierende Leistung
Aus diesen beiden Komponenten ergibt sich der Preis oder die
leistungsgerechte Vergütung.
Die Zeit für eine Einzelleistung ist notwendig um die vom Gesetzgeber
geforderte Kostenträgerrechnung durchzuführen. Die Kostenträgerrechnung
beantwortet die Frage: "Was kostet uns als Pflegedienst die Erbringung
einer bestimmten Leistung?"
Diese hier vorgestellte Methode ersetzt zum Teil die Notwendigkeit einer
aufwendigen Leistungs- und Zeiterfassung.
Die
Schwierigkeiten, Zeiten festzusetzen
In der Praxis gibt es oft emotionale Hindernisse, realistische Zeiten zu
finden.
Beispiele:
-
Die Mitarbeiter sind 38 Minuten beim Patienten
und machen (unter anderem !) eine "Große Pflege". Bei der Erfassung
der Zeit für die "Große Pflege" wird ihnen Angst und Bange, denn
es könnte ja sein, dass - unter anderen Umständen - mehr Zeit benötigt
wird. Also schreiben sie sicherheitshalber 35 Minuten auf; und dass obwohl,
sie beim gleichen Hausbesuch auch noch eine Injektion und eine "Hilfe bei
der Nahrungsaufnahme" verrichtet haben.
-
Fragt man die Mitarbeiter: "Was ist die
Durchschnittszeit für eine "Große Pflege"? lautet die erste
Antwort: "Ja, es kommt darauf an..."
Nach längerem Überlegen kommt man auf einen Wert von 35 Minuten.
Und je länger man darüber nachdenkt, desto mehr Einzelfälle kommen in den
Sinn, wo eine "Große Pflege" schon mal fast eine Stunde gedauert
hat; also erhöht man den "Durchschnittswert" auf 45 Minuten à
schon ist man bei der Einzelfallbetrachtung.
-
Das Denken in 5-Minuten-Schritten führt
scheinbar zu einer Vereinfachung im Umgang mit den Zeiten für
Einzelleistungen. Stimmt nicht. Denn
a) werden Leistungen mit Zeitwerten von 1, 2, 3, oder 4 Minuten immer
aufgerundet auf 5 Minuten (und es gibt tatsächlich viele Leistungen, die so
wenig Zeit in Anspruch nehmen!)
Der Trick mit dem
"Leistungskomplex 99"
-
In den bisherigen Diskussionen um Zeiten für Einzelleistungen und
Leistungskomplexe wurde viel zu wenig berücksichtigt, dass sich die
Leistungen eines Pflegedienstes stark überschneiden.
-
Andreas hat hier eine gute Idee: Die Einführung eines
"Leistungskomplex 99", der zum Beispiel folgende Leistungen
enthält:
-
Begrüßen, Ausziehen, Vorbereitung, Anziehen, Leistungserfassung,
Verabschieden.
-
Diese Idee greifen wir hier auf – und ermitteln auch für diese
"Leistung" einen Zeitwert.
-
Wohlgemerkt: Diese Leistung ist nicht spezifisch einem
Leistungsbereich (z.B. SGB V) zuzuordnen, sondern fällt fast bei jedem
Hausbesuch (bzw. Einsatz) an, unabhängig davon, welche Leistungen erbracht
werden müssen.
-
Mit Hilfe dieses Tricks werden die Mitarbeiter später die ermittelten
Zeitwerte leichter akzeptieren; diese erscheinen den Mitarbeitern nämlich
in der Regel als viel zu niedrig.
-
Nun hat man die Möglichkeit, bei jedem Hausbesuch (oder Einsatz) –
unabhängig davon wie viele Leitungen erbracht werden – den Zeitwert für
Leistungskomplex 99 zu addieren.
-
Schwierig wird es wahrscheinlich werden, diesen Wert in getrennten
Verhandlungen sowohl im SGB V als auch im SGB XI in Verhandlungen
leistungsgerecht zu berücksichtigen.
Mögliche
Verfahren zur Ermittlung von Zeitwerten für Einzelleistungen
Dafür schlagen wir drei alternative Methoden vor:
-
Die Durchführung einer Echtzeit-Erfassung aller Leistungen sowohl SGB V,
SGB XI als auch Leistungen außerhalb dieser beiden Bereiche
-
Die gezielte zeitliche Erhebung einzelner Leistungen
-
Die Schätzung der Zeiten einzelner Leistungen und Leistungskomplexe durch
eine "Expertengruppe"
Für die Fälle b) und c) muss sich im Anschluss an die Erhebung oder
Schätzung eine Plausibilitätsprüfung anschließen, will
man tatsächlich erreichen, dass
nicht
übersteigt.
Diese Plausibilitätsprüfung soll im weiteren
vorgestellt werden.
a) Durchführung
einer Echtzeit-Erfassung aller Leistungen
Diese Methode ist sehr aufwendig. Über einen bestimmten Zeitraum ermitteln
die Mitarbeiter für alle Leistungen, für alle Patienten die Zeiten für die
Einzelleistungen.
Der große Nachteil neben dem großen Aufwand:
Insbesondere bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungen bei einem
Patienten ergeben sich große Probleme in der Abgrenzung und Zuordnung der
Zeiten für die einzelnen Leistungen.
Richtig durchgeführt dürfte die Multiplikation der Zeitwerte mit der Anzahl
der erbrachten Leistungen keine größere Gesamtsumme an Zeit ergeben als die
tatsächlich geleistete Einsatzzeit.
b) Gezielte zeitliche Erhebung einzelner
Leistungen
Zu unterschiedlichen Zeiten werden wechselweise Zeiten für bestimmte
Leistungen erhoben – und später ausgewertet für alle Mitarbeiter.

Beispiel: Heute ist der "Tag der Ganzkörperwaschung".
Alle Mitarbeiter erheben nur bei den Patienten die Zeiten, bei denen sie eine
Ganzkörperwaschung erbringen, die Zeit.
Der Einsatz eines unterstützenden Formulars ist hierfür sinnvoll.
Alle Leistungen des Pflegedienstes werden im Laufe der Zeit ermittelt.
Dieses Verfahren ist sehr einfach durchzuführen.
Wenn man es im Anschluss daran einer Plausibilitätsprüfung unterzieht, dann
sind die Zeitwerte auf jeden Fall genau so aussagefähig und korrekt wie eine
Echtzeiterhebung aller Leistungen (gleichzeitig), aber bei weitem nicht so
aufwendig in der Durchführung.
c) Schätzung der Zeiten
einzelner Leistungen und Leistungskomplexe durch eine "Expertengruppe"
-
Es wird pro Einrichtung eine "Experten-Gruppe" eingerichtet,
welche alle in der Einrichtung erbrachten Leistungen schätzt.
Eine multi-professionelle "Experten-Gruppe" könnte bestehen aus
der Pflegedienstleitung, der Stellvertretung, einer weiteren examinierten
Mitarbeiterin und einer Helferin.
-
Bei der Aufstellung aller zu ermittelnden Zeiten für Leistungen ist es
wichtig darauf zu achten, dass keine Leistungen außer acht gelassen werden
- und dass die Leistungen mit dem notwendigen Bezug zur Realität geschätzt
werden.
In einem späteren Schritt können die für die Einzelleistungen notwendigen
Qualifikationen benannt werden. Außerdem muss sorgfältig beschrieben
werden, warum bei welchen Voraussetzungen welche Mitarbeiter zum Einsatz
kommen sollen. Diese grundsätzlichen Aussagen müssen ergänzt werden um
Ausnahmen von diesen Regelungen, so dass später - ausgehend von diesen
Leistungsbeschreibungen - eine schlüssige Kalkulation nachgewiesen werden
kann.
-
Sollten mehrere Pflegedienste ihre Zeitwerte gemeinsam ermitteln wollen,
empfiehlt sich der Einsatz von mehreren unabhängigen
"Expertengruppen" um möglichst realistische Zeitwerte zu
erhalten.
Im Anschluss erfolgt ein Abgleich der verschiedenen Ergebnisse.
-
Grundlage für die Schätzung sollten die Pflege-Standards sein.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass meistens die dort hinterlegten
Zeitwerte nicht der Realität entsprechen – und angepasst werden müssen.
-
Im Anschluss an dieses Verfahren müssen die vorläufig ermittelten
Zeitwerte einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.
Das
Verfahren der Plausibilitätsprüfung
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Beschreibung |
|
Spalte B |
Alle Leistungen – auch die "nicht
abrechenbaren" werden erfasst. |
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Spalte C |
Es müssen (vorläufige) durchschnittliche
Zeitwerte für einzelne Leistungskomplexe bzw. Einzelleistungen gefunden
werden. Dafür haben wir drei verschiedene Verfahren vorgeschlagen. |
|
Spalte D |
Die Zeitwerte werden gerundet auf ganze
Minuten. |
|
Spalte E |
Für einen bestimmten Zeitraum (z.B. April
– Juni) wird die Anzahl der erbrachten Leistungen durch geeignete
Erfassungsbögen erhoben. |
|
Spalte F |
Aus der Spalte D (gerundete Minutenwerte)
und der Spalte E (Anzahl der Leistungen) errechnet sich die Gesamtzeit in
Stunden.
Diese Stunden werden pro Leistungsart
addiert.
Die Gesamtaddition ergibt in der Zeile
g) die Gesamtanzahl der rechnerischen Stunden.
In der Zeile h) werden die gesondert
ermittelten Einsatzzeiten den rechnerischen Stunden gegenübergestellt.
Normalerweise wird sich hier eine – oftmals nicht unerhebliche –
Abweichung ergeben.
Die absolute Abweichung (Zeile i)) führt
zu dem Faktor, um den man sich "verschätzt" hat à Zeile k). |
|
Spalte G |
Mit dem Faktor (in unserem Beispiel: 1,41)
werden alle Leistungen korrigiert – außer
– dem fiktiven Leistungskomplex 99 und
– den Weg- und Fahrtzeiten |
|
Spalte H |
Es ergibt sich der neue – rechnerische
– Zeitwert für die Einzelleistungen. |
|
Spalte I |
Die Zeiten der Leistungen werden wieder
verprobt mit der Anzahl der Leistungen (Spalte E).
In der Summe ergibt sich (fast) genau die Gesamtzeit der tatsächlich
erbrachten Einsatzzeiten. Abweichungen ergeben sich aufgrund der bei
Spalte G beschriebenen Ausnahmen in der Korrektur. |
|
Spalte K |
Die nun rein rechnerisch vorhandenen neuen
Zeitwerte aus Spalte H wahrscheinlich nicht mehr in jeder Hinsicht den
qualitativen Anforderungen des Pflegedienstes entsprechen. Hier in dieser
Spalte wird korrigiert – vorwiegend nach qualitativen Gesichtspunkten.
Dadurch erhöht sich natürlich wieder die absolute Abweichung und der
Abweichungsfaktor in Spalte M. |
|
Spalte L |
Aus der Spalte K (neue Minutenwerte) und
der Spalte E (Anzahl der Leistungen) errechnet sich die neue Gesamtzeit in
Stunden. |
|
Spalte M |
Der neue Korrekturfaktor ergibt sich
wiederum aus der Zeile g) und h) in der Spalte K à hier in diesem
Beispiel 1,31 |
|
Spalte N |
Nach dieser ersten Korrektur ergeben sich
neue Zeitwerte. |
|
Spalte O |
Das Ziel der zweiten Korrektur ist es, die
Zeitwerte so lange erneut anzupassen, dass ein in sich stimmiges
Gesamt-System entsteht.
Zeile g) und h) in der Spalte P sollten nicht mehr wesentlich voneinander
abweichen. Der Faktor in Zeile k) von Spalte Q sollte 1,0 (Null)
erreichen. |
|
Spalte P |
Aus der Spalte O (neue Minutenwerte) und
der Spalte E (Anzahl der Leistungen) errechnet sich die neue Gesamtzeit in
Stunden. |
|
Spalte Q |
Der neue Korrekturfaktor ergibt sich
wiederum aus der Zeile g) und h) in der Spalte O, hier in diesem
Beispiel 1,00 |
|
Spalte R |
Mit diesen Zeitwerten kann nun in der
Personal-Einsatz-Planung gearbeitet werden. |
Anmerkungen:
-
Vor der Anwendung dieses Verfahrens und der
Offenlegung aller internen Daten für Verhandlungen sollte sich der
Pflegedienst gut überlegen, ob im Verhalten der Verhandlungspartner so viel
Fairness zu vermuten ist, dass alle Daten transparent auf den Tisch gelegt
werden können - oder nur Teile davon (z.B. der Teil für SGB XI-Leistungen)
herausgelöst präsentiert werden.
Auf jeden Fall aber ist dieses Instrument der Plausibilitätsprüfung
geeignet, wichtige Aussagen für die interne Steuerung des Pflegedienstes zu
liefern.
-
Bei dem vorgestellten Verfahren handelt es sich
um eine Näherungslösung.
Beschrieben wird hier das Verfahren – es sollen keine Aussagen
abzuleiten sein, dass die hier im Beispiel ermittelten Zeitwerte der Realität
entsprechen.
-
Die Summe der tatsächlichen Einsatzstunden
[= Spalte F, Zeile h)] enthält die Zeiten für Pflege und Weg- und Fahrtzeit,
nicht jedoch die Organisationszeit (Dienstbesprechung, Vor- und Nachbereitung,
etc.).
Insofern müssen geeignete Zeit-Erfassungsmethoden vorhanden sein, um diese
Werte zu ermitteln.
-
Die momentanen Vergütungen sollten bei diesem
Verfahren keine Rolle spielen!
Eine Orientierung daran ist gefährlich (Dann führt man nämlich eine
Erlös-orientierte Personal-Einsatz-Planung durch – diese bestätigt in
jedem Fall bestehenden Vergütungen).
-
Das Verfahren wurde mit dem Kalkulationsprogamm
Microsoft-EXCEL97 erstellt.
Die
EXCEL-Datei zur Plausibilitätsprüfung gibt es hier.
|