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Dr. Dr. med. Matthias Sießegger

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Wirtschaftlichkeit
in einem ambulanten Pflegedienst
Definition unter Verwendung eines Beispiels von Andreas Heiber

von Thomas Sießegger

Das Minimumprinzip (im Rahmen der Frage "Was ist wirtschaftlich ?") bedeutet, eine gegebene Leistung zu den geringst möglichen Kosten zu erbringen (unabhängig vom Marktpreis, sondern bezogen auf die eigenen Möglichkeiten).

Was bedeutet das Minimumprinzip übersetzt für die ambulante Pflege?

Zwei Beispiele:

1. Patient 1 hat Parkinson und ist in seinen Bewegungen stark verlangsamt. Er ist momentan in der Pflegestufe 1 eingestuft. Die Leistung "Kleine Morgentoilette" dauert bei ihm 45 Minuten: da er im Grunde viele Teiltätigkeiten selbst übernehmen kann, konzentriert sich der Hilfebedarf auf die Unterstützung und Anleitung im Sinne von Motivation. Die Leistung wird mit 10 € vergütet.

2. Patient 2 ist durch eine Hüftoperation bewegungseingeschränkt, im Grunde aber noch relativ mobil und selbständig. Er ist in die Pflegestufe 1 eingestuft. Die kleine Morgentoilette dauert hier nur 10 Minuten und beschränkt sich auf einige unterstützende Tätigkeiten und das Waschen des Rückens. Die Pflegekraft bleibt aber 5 Minuten länger und trinkt mit dem Patienten eine Tasse Kaffe. Die Einrichtung berechnet hier ebenfalls 10 €.

Frage: In welchem der beiden Fälle ist die Leistungserbringung wirtschaftlich?

Antwort: Nur bei Patient 1, denn im Rahmen der Grundbedingungen der Pflegeversicherung (aktivierende Pflege) konnte die Leistung nicht ‚schneller’ erbracht werden.

Bei Patient 2 war die Leistungserbringung nach 10 Minuten abgeschlossen, die Pflegekraft hat aus der Sicht der Pflegeversicherung unwirtschaftlich gehandelt.

Für die Frage der Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Pflegeversicherung ist nicht die Frage, ob die Einrichtung ein positives oder negatives Betriebsergebnis hat, sondern allein die Frage, ob der Mitteleinsatz (die Zeit vor Ort) in einem sachgerechten und damit gesetzeskonformen Verhältnis steht. Mangelnde Qualität kann es im Sinne der Pflegeversicherung nicht geben und führt zum Ausschluss (Verlust des Versorgungsvertrages), nicht ausreichende Vergütung bedingt lediglich das Neuverhandeln der dann nicht mehr leistungsgerechten Vergütung.

 

Was hat eigentlich nichts mit Wirtschaftlichkeit zu tun?

  • BAT-/AVR-/KR-Bezahlung oder Tarife in Anlehnung daran

  • das Durchschnittsalter der Mitarbeiter

  • die Anzahl der Kinder pro Mitarbeiter

  • die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter

  • ganz allgemein: Die "Durchschnittsmitarbeiterin" (z.B. 33 Jahre, 1,8 Kinder)

  • Vergleichzahlen aus anderen Pflegediensten + Durchschnittswerte aus dem Bundesland oder auf Bundesebene ( Diese werden nur dann relevant, wenn der Pflegedienst nichts anderes nachweisen kann)

  • positives oder negatives Ergebnis (allerdings wird man bei positiven Ergebnissen „Schwierigkeiten" in der Argumentation bekommen