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und Gedanken
Die
Gedanken sind frei
Meinungsfreiheit
Dr.
Dr. med. Matthias Sießegger
Ende
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Fragen
zu ambulanten Pflegediensten
und Antworten
von Thomas Sießegger
Stand:
19. Juni 2007
Hier entwickelt sich eine
Seite immer weiter, auf der Ihre Fragen
beantwortet werden.
Somit entsteht im Lauf der Zeit eine Möglichkeit, zu
unterschiedlichen Problemen
Lösungsvorschläge von Thomas Sießegger zu erhalten.
Regeln:
Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung
der Fragen.
Die Namen der fragenden Personen werden
nicht genannt oder sie sind frei erfunden
[es sei denn, Sie wünschen explizit die Nennung Ihres Namens].
Es können nur Fragen beantwortet werden,
die per Email an die folgende Adresse
gerichtet werden: fragen@siessegger.de
Die Dauer bis zur Beantwortung ist sehr unterschiedlich.
Anmerkung:
Ich muß hier wohl einige Änderungen in der Darstellung machen. Das ganze liest sich nicht so gut.
Ich habe aber leider im Moment nicht so viel Zeit. Also bitte ich um etwas Geduld, bis diese Seite "besser zum Lesen" ist.
Schöne Grüße: Thomas Sießegger
Frage am
7. Oktober 2006
Ich arbeite seit fast drei Jahren in einem Pflegedienst und möchte aus für mich unwirtschaftlichen Gründen aus dem Betrieb zum 1.Januar 2007 ausscheiden. Da gibt es aber einige Probleme:
1. vom Juni 2005- Juli 2006 habe ich an einem Qualifikationslehrgang zur PDL teilgenommen, auf Wunsch des Arbeitgebers, die Kosten dafür wurden vom Arbeitgeber übernommen. Seit der Bekanntgabe meiner Kündigung verlangt meine Arbeitgeberin die vollen Kosten für die Ausbildung von mir zurück. Ich bin nicht bereit zu zahlen, da kein Vertrag besteht in dem die Rückzahlung oder Verpflichtung des Arbeitsverhältnisses auf einige Jahre festgehalten ist. Bin ich im Recht ?
2. Wenn ich für den Betrieb ausserhalb des Hauses an Weiterbildungen teilnehme, könnte ich mir doch die Stunden als Arbeitszeit anrechnen ? Oder nicht ?
Freue mich auf Ihre Antwort.
Mfg.
Antwort
am 8. Oktober 2006
Guten Abend Herr Mfg,
zunächst einmal muß ich erwähnen, daß ich nicht befugt bin, arbeitsrechtliche Auskünfte zu erteilen, da ich nicht Jurist bin, sondern Dipl.-Kaufmann.
Aber vielleicht helfen Ihnen ja meine Erfahrungen und meine Meinung weiter? Ich hoffe es.
Also:
Meines Erachtens besteht kein Recht Ihres Arbeitgebers, die Kosten für die Ausbildung zurück zu verlangen,
a) da sie auf Wunsch des Arbeitsgebers erfolgte.
b) da es keine schriftliche Regelung gibt, was passiert wenn Sie relativ kurz nach der Ausbildung den Betrieb verlassen.
Soweit das Formale aus meiner Sicht. Für verlässliche Informationen werden Sie einen Anwalt bemühen müssen.
Nun zur Bewertung des Ganzen:
Üblich ist es, daß vertraglich vereinbart wird,
- daß im 1. Jahr nach Ausbildung, bei gleichzeitigem Verlassen des Betriebes die vollen Kosten der Ausbildung vom Arbeitnehmer zu übernehmen sind,
- nach einem Jahr nach Ausbildung, bei gleichzeitigem Verlassen des Betriebes: 2/3 der Kosten,
- nach zwei Jahren nach Ausbildung, bei gleichzeitigem Verlassen des Betriebes: 1/3 der Kosten,
- nach drei Jahren sind sie "frei".
Insofern ist das - unabhängig von der rechtlichen Situation - nicht ganz fair von Ihnen.
... würde ich sagen.
Ich hätte aber auch einen schriftlichen Vertrag mit Ihnen geschlossen; Nachlässigkeit des Arbeitgebers. ;-((
Der zweite Punkt Ihrer Frage:
Auch bei der zweiten Frage (Weiterbildungen außerhalb des Hauses) sind Sie wahrscheinlich im Recht.
Für verlässliche Informationen werden Sie wahrscheinlich wieder einen Anwalt bemühen müssen.
Genau so wie im ersten Fall würde ich aber das Ganze bewerten:
Wäre ich Pflegedienstinhaber, würde ich meinen Mitarbeitern Fortbildungen natürlich bezahlen.
Aber ich würde erwarten, daß sie diese nicht (voll) als Arbeitszeit anrechnen, da sie ja selbst auch einen großen Nutzen davon haben.
Wenn "meine fiktiven Mitarbeiter" (ich habe ja keinen Pflegedienst) dem nicht zustimmen würden, schicke ich sie eben nicht auf Fortbildung.
Dann können sich andere auf meine Kosten weiter entwickeln.
Aber hier steht meines Erachtens deutsches Arbeitsrecht entgegen der Realität.
Vielleicht sehe ich das zu sehr als Arbeitgebervertreter, mag sein.
Es ist auch nur (m)eine Meinung.
Sie sind vermutlich im Recht.
Beste Grüße aus dem Wochenende
sendet Ihnen Thomas Sießegger
Frage am
21. September 2006
Sehr geehrter Herr Sießegger,
Sie
empfehlen in einem von Ihren Antworten mindestens 51% am Pflegedienst zu
erwerben. Gleichzeitig kenne ich aus dem KV-Bereich, daß eine Einzelpraxis
Auslaufmodell ist und den Kooperationsformen (Gemeinschaftspraxis mit
mehreren Partnern usw) die Zukunft gehört.
Was
halten Sie von einem Modell mit 4 Teilhaberinnen (alle Krankenschwester,
3 davon mit PDL-Kurs) einer GmbH mit je 25%-Beteiligung. Angestrebt sind
mindestens 100 Patienten. Wo sehen Sie Vor- bzw Nachteile?
Antwort
am 8. Oktober 2006
Guten
Abend Frau Dr. Schiwago,
entschuldigen
Sie bitte zunächst einmal meine späte Rückmeldung,
ich
"versinke" zur Zeit etwas in Arbeit.
Also,
erstens einmal können nicht 4 Menschen von einem Pflegedienst leben, der nur
100 Patienten versorgt.
Die Gewinnspanne reicht m.E. aus für eine Person,
die
davon (sehr) gut leben kann als Alleingesellschafter, aber
auch nur dann, wenn sie alles "richtig" macht.
Zweitens:
Vier Personen bergen eine große Gefahr, daß es zu Unstimmigkeiten kommt.
Das muß nicht sein, aber ich kann es mir schwer vorstellen und habe es auch
noch nicht in der Praxis gesehen.
Wenn Sie mich
fragen, was ich davon halte?
Nicht viel.
Ich
hoffe Sie sind mir nicht böse, wegen der klaren und eindeutigen Aussage?
Ich kann sie nicht 100%-ig belegen, aber es schwingen gewisse Erfahrungen und
Befürchtungen mit.
Beste
Grüße - und alles Gute:
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Frage am
20. September 2006
Sehr geehrter Herr Sießegger,
warum wird der
Stundenaufschlag der Investitionskosten gemäß § 82 Abs. 2
SGB XI nur bei Leistungsbereichen für SGB V dazuberechnet?
Geht man in diesem Beispiel davon aus, dass das zuständige Bundesland diese
Kosten auf alle Fälle übernimmt?
Vielen Dank
Gabi Kost
Antwort
am 5. Oktober 2006
Guten
Abend Frau Kost,
Im
SGB XI gibt es eine sogenannte dualistische Finanzierung. Zwei,
die finanzieren.
Für die Finanzierung dieser Leistungen sind
1) die Pflegekassen und nachrangig die Selbstzahler und dann die Sozialhilfeträger
zuständig.
Diese übernehmen die Pflegebedingten Aufwendungen.
2) die Länder / Landkreise / Kommunen - und nachrangig Selbstzahler und dann
die Sozialhilfeträger zuständig.
Diese zweite Zuständigkeit betrifft aber die anteiligen
Investitionskosten
(bei einem ambulanten Pflegedienst sind das überwiegend
"die Autos, der Computer und die Miete").
Sollten die Länder / Landkreise / Kommunen "keine
Lust" haben oder nicht genügend Geld für die Finanzierung
der anteiligen Investitionskosten im SGB XI bezahlen,
so sind die Selbstzahler und
dann die Sozialhilfeträger "an der Reihe".
Im
SGB V (und auch in allen anderen Leistungsbereichen) gibt es die sogenannte
monoistische Finanzierung.
Nur ein Leistungsträger ist für die Finanzierung der
Pflegekosten zuständig, d.h. die Kosten werden nicht künstlich aufgeteilt.
Bei
der ganzheitlichen Leistungserbringung bedeutet das natürlich ein Wirrwarr an
differenzierter Berechnung, die kein Normalbürger oder Kunde versteht.
Natürlich
ist es so, daß wenn man nach den Kosten einer Stunde fragt, es egal ist für
wen man diese Stunde (Leistung) erbringt.
Aber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es eben so, daß die anteiligen
Investitionskosten (im Rahmen der gesamten Sachkosten) im SGB XI heraus
gerechnet werden müßten, würde man diese
Leistungsstunde der Pflegeversicherung in Rechnung stellen. Den
Differenzbetrag müßte man dann dem Pflege-Kunden oder dem Sozialhilfeträger
in Rechnung stellen.
Immer
mehr Bundesländer ziehen sich aus der Finanzierung der Investitionskosten
aufgrund klammer Kassen zurück.
Leider
berechnen viele Pflegedienste diese Differenz nicht den Pflege-Kunden, was
eigentlich - so könnte man es Ihnen vorwerfen - bedeutet, daß
die Pflegedienste es "nicht nötig haben" - und somit die Vergütungen
SGB XI zu hoch sind.
Als
Grund angegeben wird von den Pflegediensten aber
die vermeintliche Benachteiligung im Wettbewerb, wenn manche Pflegedienste die
Investitionskosten berechen, andere aber nicht.
Alles
also ziemlich kompliziert.
Ich
hoffe, ein bißchen Klarheit geschafft zu haben?
Schöne
abendliche Grüße: Thomas Sießegger
zurück
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Frage am
4. Oktober 2006
Sehr geehrter Herr Sießegger,
Ich
hätte noch eine Frage. Wir wollen in naher Zukunft den Bereitschaftsdienst vergüten.
Gibt es Anhaltszahlen? Oder wenn nicht, wissen Sie wo ich mich schlau machen
kann?
Mit
freundlichen Grüßen
Hildegard Moneypenny
Antwort
am 5. Oktober 2006
Guten
Tag Frau Moneypenny,
"Normalerweise"
müßte - gem. Tarifverträgen - die Bereitschaft (z.B. zw. 22 und 6 Uhr) mit
12,5% des Stundenlohns für die entsprechende Mitarbeiterin entlohnt werden.
Das ist jedoch viel zu teuer, als daß es sich jeder einzelne Pflegedienst
leisten könnte/sollte.
Deshalb zahlen viele Pflegedienste abweichend den beteiligten Mitarbeitern
eine Pauschale, die darunter liegt - oder lassen es gleich die PDL machen,
bei der es sozusagen mit dem Gehalt abgegolten ist.
Eine
weitere elegante Möglichkeit ist es,
a) die selbst aufgebaute und finanzierte Rufbereitschaft anderen
Pflegediensten für eine Pauschale zu verkaufen und somit die eigenen
Fixkosten zu reduzieren, oder es sich gleich unter mehreren Pflegediensten
aufzuteilen.
b) sich bei anderen Pflegediensten (die schon eine Rufbereitschaft aufgebaut
haben) sozusagen in umgekehrter Richtung wie a) einzukaufen.
Beide
Varianten a) und b) lassen sich noch qualitativ verbessern, wenn
1) eine Taxi-Zentrale engagiert wird, welche die Mitarbeiter auch nachts in
"dunkle Gegenden" hin- und zurück fährt - oder
2) der Einsatz eines Navigationssystems das Auffinden auch weiter verstreuter
Adressen ermöglicht.
Beide
Varianten a) und b) müssen natürlich vertraglich abgesichert sein, und es muß
gewährleistet sein, daß über den Nachteinsatz keine Kunden abgeworben
werden.
Das
ist jedoch - wie viele Beispiele zeigen - ohne weiteres in der Praxis
umzusetzen.
Beste
Grüße: Thomas Sießegger
zurück
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Frage am
30. Mai 2006
Sehr geehrter Herr Sießegger,
meine frage bezog sich auf dienstwagen im ambulanten pflegebereich. ich
arbeite seit einigen jahren in einem ambulanten pflegedienst.
dienstfahrten werden nur mit privat-pkw gefahren. dafür bekommen die
mitarbeiter eine fahrkostenpauschale von rund 100 euro, die die tatsächlichen
ausgaben an benzin nicht decken. die chefin zahlt keine erhöhte
pauschale bzw. stellt den mitarbeitern keine dienstwagen zur verfügung.
was kann ich tun ?
Brian Eno
Antwort
am 30. Mai 2006
eigentlich
müßte Ihre Chefin ca. 30 Ct. pro gefahrenen Kilometer bezahlen. Das ist
normalerweise üblich.
Das
müßte die Benzinkosten ohne weiteres abdecken und sogar ausreichen, um die
Abnutzung des Autos, die Reparaturen, Steuern usw. einigermaßen abzudecken.
Vermutlich
haben Sie aber bei Vertragsabschluß diese pauschale Regelung
akzeptiert, so daß Sie wahrscheinlich nicht viel dagegen machen können;
vielleicht könnte Ihnen ein Rechtsanwalt einen Klaggrund nennen; aber ist es
das, was Sie wollen.
Ich
verstehe aber Ihre Unzufriedenheit sehr gut! Das ist nicht fair von Ihrer
Chefin.
Ihre
Chefin tut sich mit "dem Sparen auf Kosten der Mitarbeiter" aber
auch keinen Gefallen.
1.
Sie und bestimmt auch Ihre Kolleginnen sind unzufrieden.
2.
Die einheitliche Gestaltung der Fahrzeuge, Sauberkeit und Wiedererkennungswert
sind enorm wichtig für einen ambulanten Pflegedienst und sind kaum in Geld zu
messen. Besser wäre es, Dienstwagen zur Verfügung zu stellen.
Was
Sie auf aber jeden Fall machen können, ist Differenz zwischen tatsächlichen
Ihnen entstandenen Kosten und der Erstattung steuerlich geltend zu machen in
Ihrer persönlichen Steuererklärung.
Und,
vielleicht weisen Sie Ihre Chefin einmal auf diese unter 2. genannten Aspekte
hin?
Und,
lesen Sie doch mal dieses:
Mehr
kann ich Ihnen leider nicht sagen..
Beste
Grüße: Thomas Sießegger
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Frage am
04.
April 2006
Sehr geehrter Herr Sießegger,
seit
Anfang dieser Woche arbeite ich bei einem Pflegedienst in der Verwaltung.
Meine erste Aufgabe besteht nun darin, die vorliegende Betriebswirtschaftliche
Auswertung dahingehend aufzuarbeiten, dass sie der Pflegebuchführungsverordnung
entspricht. Ich war vorher in der Steuerberatung / Abschlussbearbeitung tätig
und hatte nur mit der Zahlenauswertung nach Handels- bzw.
Steuerrecht zu tun. Im Vorfeld wurde die Pflegedokumentation von einem Steuerbüro
übernommen. Nun soll es aber intern, eben von mir, erfolgen. Da ich mir schon
einige Beiträge von Ihnen durchgelesen habe, weiß ich, wie umfangreich
dieses Thema ist. Meine Fragen richten sich daher auch nur auf die Grundlagen:
Ist es überhaupt möglich, allein - also ohne weiterführende Software,
diese Auswertung aus der normalen BWA zu erstellen? Wenn ja, könnten
Sie mir vielleicht mit einem Buch-, Software- oder Seminartipp weiterhelfen,
damit ich mich ganz ausführlich mit dem Thema beschäftigen kann?
Über
eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe
Antwort
am 5. Mai 2006
Guten Abend Frau Cent,
hier
kommt nun doch eine späte Antwort.
Ja,
es ist im Prinzip ganz einfach - ohne weiterführende Software - eine Buchführung
gem. der PBV aufzubauen.
1.]
Sie dürfen die Kosten nicht entsprechend den Erträgen aufteilen, denn das würde
dem geforderten Prinzip der Kostenverursachung widersprechen.
2.]
Sie müssen Informationen haben, wie sich die ZEITEN auf die Bereiche SGB V,
SGB XI, SGB XII und die Privatzahler verteilen.
3.]
Sie müssen Informationen haben, wie sich die HAUSBESUCHE auf die
Bereiche SGB V, SGB XI, SGB XII und die Privatzahler verteilen.
Kostenlos
erhalten Sie eine EXCEL-Datei mithilfe derer Sie die Kostenstellenrechnung
einfach bewältigen können (bitte zum Download einfach nur Klicken):
Anbei
noch Literatur- und Seminar-Tipps.
Ich
hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit
den besten Grüßen aus Hamburg: Thomas Sießegger
1.) Die Seite von
Andreas Heiber www.syspra.de unter der
Rubrik "Wirtschaftlichkeit" und danach "Kostenrechnung".
2.) Das Buch von
Andreas Heiber:
|
Kostenrechnung für die
ambulante Pflege
Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
für die Praxis
Vincentz Network Hannover 2002
Mehr zum Thema Kostenrechnung: hier
|
3.)
Literatur-Tipps von meiner Wenigkeit (zum Download bitte immer nur die
jeweilige Zeile klicken):
Sießegger,
Thomas: PDL praxis 12/2001: Daten und Fakten. Checkliste zu den notwendigen
Zahlen in einem ambulanten Dienst. In: Häusliche Pflege, 12/2001, S. 5-6 im
Innenheft.
Sießegger,
Thomas: PDL praxis 9/2002: Richtige Schlüssel verwenden. Eine einfache Form
der Kostenrechnung. In: Häusliche Pflege, 09/2002, S. 4-5 im Innenheft.
Sießegger,
Thomas: PDL praxis 12/2002: Hausbesuche als Schlüssel. Zur
verursachungsgerechten Verteilung der Kosten. In Häusliche Pflege 12/2002,
S.6-7 im Innenheft.
Sießegger,
Thomas: PDL praxis 03/2004: Was kostet eine "Kleine Pflege"? Die
Kostenträgerrechnung im ambulanten Pflegedienst. In: HP 03/2004, S. 6-7 im
Beihefter.
Sießegger,
Thomas: PDL praxis 11/2005: Kosten erkennen - Abläufe optimieren. Die Prozeßkostenrechnung
am Beispiel einer Dienstbesprechung. In: HP 11/2005, S. 6-7 im Beihefter.
Sießegger,
Thomas: PDL praxis 03/2006: Prozentuale oder feste Zuschläge. Zur
Kostenrechnung in ambulanten Pflegediensten. In: HP 03/2006, S. 6-7 im
Beihefter.
|
Termin |
Titel des Seminars |
Ort / Stadt |
Veranstalter |
weitere Infos
Anmeldung |
|
14. März 2007 |
Kostenrechnung für
ambulante Pflegedienste
So verbessern
Sie die Aussagekraft Ihrer Kostenrechnung entscheidend
|
Berlin |
BFS
Service GmbH |
Information
+ Anmeldung
|
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Frage am
2. Mai 2006
Frage am 14.
Juli
2005
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
wir
benötigen dringend eine Information über Ihre Erfahrungswerte in bezug auf
Berechnung einer Zivi Std plus Verwaltungsaufwand.
Wir
haben in Ihrem Handbuch "Betriebswirtschaft 1997" gesehen, daß Sie
sich damit auseinandergesetzt haben. Gibt es auch eine Aufstellung mit den
aktuellen Dienstzeiten und in Eurowerten, bzw. können Sie uns mit einem
entsprechenden Formular helfen ? Oder gibt es dazu neue Erfahrungswerte ?
Für jegliche Hilfe wären wir sehr dankbar.
Die
Sozialagentur fordert diese Aufstellung für die Vergütung unserer
Integrationshelfer ab und geht dabei von einem Tagessatz von 12 Euro für ca
6-8 Stunden aus. Diese Vorgehensweise können wir nicht akzeptieren, da
der Aufwand auf jeden Fall wesentlich darüber liegt.
Daisy
Moshammer
Antwort am 18.
Juli
2005
Sehr
geehrte Frau Moshammer,
das
ist natürlich Quatsch, was die Sozialagentur "sagt".
Das
sind nämlich nur die reinen Personalkosten eines Zivis.
Nicht
mal das würden sie mit 12 Euro pro Tag finanzieren.
Da
hat jemand keine Ahnung.
Die
reinen Personalkosten von
-
examinierten Pflegefachkräften sind ca. 28 - 35 Euro pro Leistungs-Stunde
-
Helferinnen sind ca. 15 - 25 Euro pro Leistungs-Stunde
-
Zivildienstleistenden sind ca. 7 - 10 Euro pro
Leistungs-Stunde
Zu
all diesen reinen Personalkosten kommen aber noch ca. 10 - 15 Euro an
"Overheadkosten" drauf.
Es
ist wichtig, daß dieser Betrag bei allen genannten drei
Qualifikationen zum Ansatz kommt,
denn
ob eine Verwaltungskraft im Lohnbüro die Abrechnung für einen Zivi
oder für eine Fachkraft macht,
ist
egal, das ist die gleiche Arbeit, der gleiche Wert.
Ebenfalls
muß die Einsatzplanung gemacht werden sowohl für die Zivis als auch
für die Fachkräfte.
Deshalb
muß der Zuschlagssatz bei allen Qualifikationen gleich hoch sein.
Trotzdem
müssen sich Zivis nicht immer "rechnen".
Denn
18 Euro pro "Zivi-Stunde", was ungefähr kostendeckend wäre,
läßt sich nicht überall realisieren.
Aber
alles was Sie über den 7 - 10 Euro pro Leistungs-Stunde
erwirtschaften,
trägt
zur Deckung der Gemeinkosten bei = Deckungsbeitragrechnung.
s.
hierzu diverse Veröffentlichungen bei www.siessegger.de
unter der Rubrik "Veröffentlichungen" und dann unter der
Rubrik "PDL-Praxis".
Eine
Leistungs-Stunde = Netto-Arbeitszeit beim Patienten + die Fahrtzeit
In
der Anlage sende ich Ihnen kostenlos eine modifizierte EXCEL-Datei
mit
der Möglichkeit, 4 Qualifikationen zu berechnen, in Euro.
in
der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Für
Fragen immer offen, mit den besten Grüßen: Thomas Sießegger
Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte gerne auf mich zu.
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Frage am 14.
Mai
2005
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
ich arbeite bei einem Wohlfahrtsverband, der Träger von 19 Sozialstationen ist. Zurzeit versuchen wir neue Kennzahlen für die Leitungsquote und Verwaltungsquote festzulegen. In
einem Ihrer Seminare haben Sie einen Orientierungswert von 10 - 12% für die Leitungsquote genannt. Als Rahmenbedingung soll die Fachkraftquote bei mind. 60% liegen. Aus verschiedenen Gründen liegt die Fachkraftquote in unseren Sozialstationen zwischen 20 und 40%. Um wie viel sollte sich Ihrer Ansicht nach der Orientierungswert für die Leitungsquote verändern?
Zusätzlich zu den Leitungen gibt es in einigen Sozialstationen Qualitätsbeauftragte und Sozialarbeiterinnen. Wie können diese Personen beider Berechnung berücksichtigt werden?
Für die Beantwortung der Fragen schon im Voraus herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Daisy
Duck
Antwort am 17. Mai 2005
Sehr
geehrte
Frau Duck,
meine Antwort
läßt/ließ auf sich warten, da ich etwas überarbeitet bin, ´tschuldigung.
Je niedriger die Pflegefachkraftquote ist, desto höher muß eigentlich die Leitungsquote sein.
Aber eine zu niedrige Pflegefachkraftquote kann man nicht wieder gut machen!
Dadurch entstehen hohe Leitungszeiten, hohe Fahrtzeiten, hohe Organisationszeiten und Informationsverluste zwischen den Qualifikationen.
Und alles nur, weil der Stundenlohn der Helferinnen günstiger ist als der der Pflegefachkräfte.
Erfolgreiche Pflegedienste haben einfach eine hohe Pflegefachkraftquote.
Die Leitungsquote ist für den Erfolg weniger relevant.
Die Aufgaben der Qualitätssicherung müssen der Leitung zugerechnet werden.
Meist werden diese Aufgaben aber überdimensioniert und am Ende verstauben die QS-Handbücher in den Regalen,
nachdem in zig Qualitätszirkeln und Sitzungen das Rad zum 712. Mal erfunden wurde.
Und wenn das Rad eckig ist, wird es für die Zukunft festgehalten im DIN-Formular 1882-F-289 vom 14. Mai 2005 ;-))
Sozialarbeiterinnen braucht man in Pflegediensten eigentlich nicht, zumal sie nicht finanziert werden können.
Sollten sie nun aber mal da sein, werden sie der Leitung zugerechnet.
Bei mehreren Pflegediensten innerhalb eines Verbandes [ab ca. 5] kann sich eine Sozialarbeiterin evtl. "rechnen".
Harte Aussagen, ich weiß, aber mit Sicherheit nicht fern der Realität.
Beste abendliche Grüße: Thomas Sießegger
Bei weiteren Fragen kommen Sie bitte gerne auf mich zu.
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Frage am 10. Februar 2005
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
vielen
Dank für das letzte Antwort-Mail, war alles verständlich.
Habe jetzt eine Frage zur Stundenkalkulation. Bei der Kalkulation der
Kosten sind für den SGB XI- Bereich die Investitionskosten nicht mit
einzurechnen, da es hier Zuschüsse von den Landkreisen gibt. Für den
SGB XI- Bereich ergibt sich hier somit ein niedrigerer Stundensatz als für
den Rest. Die Investitionskosten sind aber normalerweise nicht durch die
Zuschüsse gedeckt. Sollte man bei der Personaleinsatzplanung nicht
deshalb mit dem Stundensatz einschließlich der Investitionskosten
planen?
Mit freundlichen Grüßen
Fritz
König
Antwort am 10. Februar 2005
Sehr
geehrter Herr König,
diesmal
kommt die Antwort etwas schneller.
Ihre
Annahme ist richtig: Im Rahmen der Personal-Einsatz-Planung
sollte [auch bei SGB XI-Einsätzen] der intern errechnete Stundensatz inkl.
der Investitionskosten verwendet werden.
Zumal
man sich dabei [vielleicht unbewußt] einen kleinen "Puffer"
verschafft, denn eigentlich müßte man - wenn die Investitionskosten
nicht von den Landkreisen gedeckt werden - die Differenz den
Patienten in Rechnung stellen.
Abgesehen
davon: Die Kosten einer Stunde sind immer die gleichen. Es ist nur die
Frage, wie sie [teilweise verschieden] finanziert werden.
Wenn
Sie z.B. für die
- Kosten einer Pflegefachkraft = 42 Euro/Std.
- Kosten einer Helferin = 32 Euro/Std.
- Kosten einer Mitarbeiter im Durchschnitt = 36,42 Euro/Std.
errechnen,
so
sollten Sie im Rahmen der Personal-Einsatz-Planung immer den
Durchschnitt verwenden, da sonst die Gefahr besteht, daß man den
Pflegefachkräften weniger Zeit zugesteht als den [scheinbar] günstigeren
Mitarbeiterinnen.
Ein
Teil der Erlöse muss im Rahmen der Pflegeversicherung durch das
Bundesland, die Landkreise - oder die Patienten getragen werden.
Diese
Differenzierung folgt logisch der Tatsache, dass die Kosten der
Pflegeversicherung dualistisch finanziert werden sollen:
Die
Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung, die Patienten und die
Sozialhilfeträger einerseits - und die notwendigen
Investitionskosten andererseits durch das zugehörige Bundesland
(und/oder wenn dieses Bundesland "nicht in der Lage
ist": wiederum die Patienten oder die Sozialhilfeträger).
Damit
ist die Finanzierung der Pflegeversicherung eine Ausnahme unter allen
Leistungsbereichen eines ambulanten Pflegedienstes; diese Tatsache macht
aber die Erfassung, Auswertung und die Steuerung des gesamten
Pflegedienstes besonders kompliziert und aufwendig.
Der
ermittelte Betrag muss um die tatsächlichen Zahlungen des Landes gekürzt
werden:
Investitionskosten
gem. § 82 Abs. 2 SGB XI
minus Zahlungen des Landes oder des Landkreises
= Restbetrag der Investitionskosten, der an Patienten (oder
Sozialhilfeträger berechnet werden muss)
Sollte
die Differenz nicht marginal sein (im Verhältnis zu den gesamten SGB
XI-Investitionskosten) dann muss diese Differenz den Patienten berechnet
werden.
Überzahlungen des Landes wären zurück zu zahlen.
Den
Patienten werden diese "restlichen" Investitionskosten am
sinnvollsten pro SGB XI-Hausbesuch in Rechnung gestellt:
(Restbetrag
der Investitionskosten) dividiert durch (Anzahl der Hausbesuche im SGB
XI*)
=
zu berechnende Investitionskosten-Hausbesuchspauschale
Diese
darf nicht mit den 384,- 921,- oder 1.432 Euro in den Pflegestufen
verrechnet werden !
Beste
Grüße: Thomas Sießegger
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Feedback am 29.
Januar 2005
Werter
Herr Sießegger,
in wenigen Tagen beginne ich
als Verwaltungskraft in einem privaten Pflegedienst, da ich keine Erfahrungen
habe, recherchierte ich im Internet und ich muß sagen, gott sei dank fand ich
Ihre Seiten. Nun habe ich einen kurzen Überblick was auf mich zu kommt. Für
die Zukunft wünsche ich mir, bei auftretenden Fragen zu Ihnen Kontakt
aufnehmen zu können.
Mit freundlichem Gruß
Frau
ABC
Antwort am 29. Januar
2005
... das können Sie gerne
machen!
Mich interessieren auch Ihre
eigenen Erfahrungen.
Schöne Grüße aus Hamburg:
zurück zum Beginn der Fragen
und Antworten
Frage am 07. Dezember
2004
...
ohne Anrede
Ich bin
Fachkrankenpfleger für Anesthesie und Intensiv medizin ,meine Frau ist
Altenpflegerin
und wir wollen wissen was mann braucht an formalitäten zum
anmelden zum selbständigen
Ambulanten Dienst
Antwort am 08. Dezember
2004
... von mir, ebenfalls ohne
Anrede
Entschuldigung:
Wer 8 Grammatik- und Rechtschreibfehler in einem
Satz unterbringt, dem kann ich leider nicht ernsthaft antworten.
Beste Grüße: Thomas Sießegger
Rückantwort am 08. Dezember
2004
Wiesen Sie was macht
nichts es merkmann was für personen versuchen etwas zuwiessen
ob wohl selber
keinen Ahnung haben.
von
mir kommt auf so was keine Antwort mehr,
ofG: Thomas Sießegger
zurück zum Beginn der Fragen
und Antworten
|
Frage am 01.
Dezember 2003
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
Wie
buche ich nach Pflegebuchführungsverordnung [PBV] den Selbstzahleranteil
bei einer SGB XI Leistung ?
Vielen
Dank: Donald Duck
Antwort am
04. Dezember 2003
Sehr
geehrter Herr Duck,
alle
Leistungen, die nach den Anspruchsvoraussetzungen der Pflegeversicherung
erbracht werden, müssen sowohl von den Erträgen, den Kosten und der
dazugehörigen Zeit dem SGB XI zugerechnet werden.
Zunächst
soll die Aufteilung der Erträge auf die Kostenstellen innerhalb eines
ambulanten Pflegedienstes dargestellt werden.
Für den Bereich der Leistungen des SGB XI gibt es hierbei konkrete
Vorschläge seitens der PBV, d.h. die Pflegedienste müssen in der Lage
sein, die erhaltenen Erträge den einzelnen Pflegestufen der Patienten
zuzuordnen, so daß am Ende des Jahres ersehen werden kann, wie viele Erträge
hatte der Pflegedienst aus Leistungen nach Pflegestufe 1, nach Pflegestufe
2 etc.?
Dabei
ist von großer Bedeutung, daß auch die Erträge, welche die Höchstgrenzen
gemäß der Pflegeversicherung überschreiten (384 €, 921 €, 1432
€).
Dies hat folgenden Hintergrund:
Die Pflegekasse möchte zum gegebenen Zeitpunkt feststellen, inwieweit die
durch Verhandlungen ermittelten Vergütungen tatsächlich leistungsgerecht
sind, oder mit anderen Worten, es soll festgestellt werden, "sind die
Vergütungen zu hoch oder zu niedrig?"
Um diese Aussage treffen zu können, ist es unerheblich, wer die
erbrachten Leistungen bezahlt - letztlich geht es um eine Bewertung der Höhe
der Vergütungen - hierfür muß man alle durch die Pflegeversicherung
bzw. durch deren Vergütungen entstandenen Erträge ermitteln können.
Deshalb
sind innerhalb der einzelnen Pflegestufen die Konten weiter aufgeteilt in:
· Pflegekasse
· Sozialhilfeträger
· Selbstzahler
· Übrige
Diese
Aufteilung betrifft alle Pflegestufen inkl. der Pflegestufe 3 (Härtefälle).
Um
die Aufteilung der Erträge anschaulicher zu machen, sollen fünf
Beispiele und deren Verbuchung betrachtet werden. Hierbei wird
insbesondere folgendes deutlich:
1]
Innerhalb des Bereiches des SGB XI erfolgt keine Aufteilung der
selbstgezahlten Entgelte bzw. der durch das Sozialamt übernommenen Kosten
auf andere Kostenstellen, sondern diese Erträge werden innerhalb des
Ertragskontos für SGB XI Leistungen weiter aufgeteilt.
2]
Es bietet sich an, auch für die Bereiche des SGB V, der Erträge nach
BSHG und der Erträge der Privatzahler ähnliche Kontenaufteilungen zu
machen, wie für den Bereich der Pflegeversicherung durch die Pflegebuchführungsverordnung
vorgeschrieben.
In
dem dargestellten Schema zeigt sich dies durch eigene Spalten für diese
Leistungsbereiche.
Innerhalb dieser Leistungsbereiche ist es jedoch nicht möglich, teilweise
auch nicht sinnvoll, eine entsprechend tiefere Gliederung wie im Bereich
des SGB XI durchzuführen.
Lediglich im Bereich des SGB V könnte man weiterhin unterteilen, von wem
die insgesamt entstehenden Kosten tatsächlich getragen werden, denn es
kommt in der Praxis vor, daß Leistungen in der Behandlungspflege nicht
unbedingt durch die Krankenkassen finanziert werden, sondern daß die
Patienten oder deren Angehörige privat Teilbereiche selbst finanziert müssen.
Zur
besseren Unterscheidung differenzieren wir hier in Selbstzahler und
in Privatzahler.
Wir führen diese Differenzierung durch, da in der Vergangenheit diese
zwei Begriffe zum großen Teil synonym verwendet wurden.
Zahlt
ein Patient Kosten für seine pflegerische oder Betreuung selbst, weil
er/sie keinen gesetzlich geregelten Versicherungsanspruch gegenüber der
Pflegekasse oder der Krankenkasse besitzt, so wird er als Privatzahler
eingestuft.
Kriterium für die Zuordnung zu dem Begriff des Selbstzahlers ist also
eine Einstufung des medizinischen Dienstes bzw. eine Zuweisung einer
Pflegestufe. Dann ist es auch unerheblich, wer diese Leistungen bezahlt.
Sollten
die Leistungen die Höchstgrenzen nach der Pflegeversicherung überschreiten,
kann es sein, daß die von den Patienten oder deren Angehörigen
selbstgezahlten Beträge ebenfalls im Bereich des SGB XI auf den
Ertragskonten gebucht werden müssen. Diese Überschreitungen der Höchstgrenzen
nennen wir den Bereich der Selbstzahler.
Zum
Selbstzahler wird ein Pflegebedürftiger nach dem Versicherungsgesetz also
dann, wenn er/sie in eine Pflegestufe eingestuft wurde und die Kosten der
von ihm/ihr in Anspruch genommenen Pflegeleistungen seinen/ihren Anspruch
bei der gesetzlichen Pflegekasse übersteigt und er/sie den Restbetrag
selbst finanziert (also nicht durch Sozialhilfe).
Beispielsweise
beträgt eine Rechnung für Pflegeleistungen insgesamt 1.100 €: Die
Pflegekasse trägt 921 €, er/sie bezahlt als Selbstzahler 179 €.
Am
Ende einer Abrechnungsperiode lassen sich gemäß obigem Schema folgende
Aussagen treffen:
-
Wie
viele Erträge hatte der Pflegedienst durch Leistungen nach SGB V?
-
Wie
viel Erträge hatte der Pflegedienst für Leistungen nach SGB XI
insgesamt und getrennt nach einzelnen Pflegestufen?
-
Wie
viele Erträge hatte der Pflegedienst nach Leistungsansprüchen des
BSHG?
-
Wie
viele Erträge hatte der Pflegedienst durch Leistungen, welche die
Patienten privat bezahlen?
Gleichzeitig
läßt sich für den Bereich des SGB XI auch noch die Fragen beantworten,
inwieweit die gesamte Ertragssumme aufgeteilt ist in die Leistungsträger
-
Pflegekasse,
-
Sozialhilfeträger,
-
Selbstzahler
und
-
Übrige.
Abschließende
Anmerkungen:
Die
Zuordnung der Patienten, welche Leistungen in der sogenannten
"Pflegestufe 0" erhalten, sind nicht ohne weiteres zuzuordnen.
Zum einen kann innerhalb der Konten des SGB XI (zusätzlich zu den
Pflegestufen I bis III) ein weiteres Konto eingerichtet werden.
Voraussetzung ist jedoch, daß die Leistungen entsprechend den
Leistungskomplexen oder den Kriterien des SGB XI erbracht werden und auch
die gleichen Sätze verlangt werden. Gegebenenfalls kann sich hierdurch
die Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Investitionskosten
verbessern (abhängig von den Bundesländern).
Schwierigkeiten
bei der Zuordnung ergeben sich vor allem daraus, wenn die Mitarbeiter
nicht wissen, welcher (und ob) Pflegestufe die Patienten zuzurechnen sind.
Frage am
24. November 2003
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
ich
habe beim Seminar am 18./19. November teilgenommen.
Ich habe nun noch ein Frage dazu, die bei uns, X-Verband, heiß
diskutiert wird:
Wie hoch darf der Anteil der Gehälter des Overheadbereichs im Verhältnis
zu den Einnahmen, bzw. zu den Gehältern der Mitarbeiter der Pflege
sein?
Gibt es dafür eine Faustformel?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Freue
mich auf das nächste Seminar mit Ihnen
Freundliche
Grüße
Roland Kaiser
Antwort am
29. November 2003
Sehr
geehrter Herr Kaiser,
die
Frage nach den Overheadkosten ist sehr schwer zu beantworten, da zunächst
einmal definiert werden müsste, was "Overheadkosten" sind.
Das ist nämlich in jedem Verband und bei jedem Träger
unterschiedlich. Deshalb treffe ich nun eine Definition, an der Sie
sich messen können:
Die
"Overheadkosten" sind alle Kosten, die nicht
Pflege-Personalkosten sind.
Sie
bestehen aus Kosten für Geschäftsführung, Verwaltung, Abrechnung,
Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, den Kosten der Pflegedienstleitung
und der Stellvertretung [mit ihrem Leitungsanteil] und bei privaten
Pflegediensten aus der kalkulierte Gewinn.
Beispiel:
Hat ein Pflegedienst Gesamtkosten von 1.000.000 Euro, und die
Pflege-Personalkosten betragen 700.000 Euro, dann betragen aus meiner
Sicht die Overheadkosten 300.000 Euro, was einer Quote von 30%
entspricht.
Das
ist meines Erachtens auch ungefähr eine Meßlatte +/- 3%.
Allerdings
ist die Festsetzung der Höhe der Umlage oder des Gewinns und damit
der Anteil der Overheadkosten immer auch eine - aus meiner Sicht
legitime - betriebspolitische Entscheidung des Trägers oder des
Verbandes. Diese hat nichts ursächlich mit der Frage der Wirtschaftlichkeit
zu tun.
Ich
hoffe, Ihnen mit dieser Aussage ein wenig geholfen zu haben?
Der
"Preis" für Ihre Frage bzw. für die Antwort:
Ihre
Frage und diese Antwort werden auf meiner Internet-Seite
unter
der Rubrik Fragen und Antworten anonym veröffentlicht.
Herzliche
Grüße: Thomas Sießegger
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Frage am 8.
November 2003
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
ich
mache im Moment eine Weiterbildung zur PDL mit 3500 Stunden. Da ich
Anfang nächsten Jahres meinen Abschluß erreichen werde, schreibe ich
gerade an meiner Abschlußarbeit. Das Thema ist: Existenzgründungskonzept
eines ambulanten Pflegedienstes mit angegliederter Sozialstation. Im
Moment stagnieren aber leider meine Ideen und Gedanken und aus diesem
Grund meine Mail. Wäre es Ihnen möglich, einige Leitgedanken und
wichtige Strategien für mich auf Papier zu bringen und mir diese per
Mail zu schicken, damit ich wieder einsteigen kann?
Mit
freundlichen Grüßen
Alma Wartenburg
Antwort am
21. November 2003
Sehr
geehrte Frau Wartenburg,
auf
Papier bringen kann ich direkt nichts, aber hier in dieser Form über
Internet/Email..
Doch
zunächst einmal eine Frage zurück. Sie schreiben, sie wollen ein
"Existenzgründungskonzept eines ambulanten Pflegedienstes mit
angegliederter Sozialstation" erstellen: Was ist aus Ihrer Sicht
der Unterschied zwischen einer Sozialstation und einem ambulanten
Pflegedienst? Aus meiner Sicht ist da zunächst mal keiner, wobei
Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände oft Sozialstationen genannt
werden, die privaten eher als ambulante Pflegedienste bezeichnet werden.
Aber eine richtige allgemeingültige definitorische Abgrenzung gibt es
meines Wissens nicht.
Insofern
würde ich den Titel der Arbeit noch einmal überdenken.
Was
die Leitgedanken und die Strategien betrifft, verweise ich auf meinen
Beitrag in Häuslichen Pflege vom August 2003 und auf die Beiträge in
der Häuslichen Pflege im Oktober und November 2001:
Grundsätzlich
halte ich die Rahmenbedingungen für momentan so schlecht wie noch nie
seit Einführung der Pflegeversicherung. Gerade deshalb gilt es, sich
auf neue Chancen einzustellen.
Es ist insofern eine gute Zeit, etwas Neues zu beginnen. Schlechter können
die Rahmenbedingungen kaum werden.
Das Kaufen und das Übernehmen von vorhandenen Pflegediensten scheint
mir die sinnvollste Strategie zu sein; einen Pflegedienst neu zu gründen
dürfte andererseits meines Erachtens sehr schwer sein.
Bei
der Übernahme eines Pflegedienstes sollte [in Stichpunkten] auf
folgendes geachtet werden:
„Kauft"
der Käufer die Pflegedienstleitung gleich mit ?
Was ist mit dem Ruf des Pflegedienstes?
Kennt man die Pflegedienstleitung in der Öffentlichkeit?
Welche Rolle spielt die Verankerung der Pflegedienstleitung in Gremien
und in Ausschüssen, Kirchengemeinden usw. ?
Kann ich das Personal „kaufen"? Kann ich die Patienten
„kaufen"?
Wie gestaltet man den Übergang in der Außenwirkung?
Kann oder soll man den Namen behalten?
Alternativen
zum Kaufen des Pflegedienstes:
Den Pflegedienst „vor die
Wand fahren lassen",
einzelne Mitarbeiter „mit Patienten" abwerben
Sie eröffnen
gleichzeitig „nebenan" einen neuen Pflegedienst
und übernehmen das Personal, welches zu Ihren Bedürfnissen passt.
"Kaufpreis" = 0.
Problem: Ein neuer
Versorgungsvertrag mit den Kassen - zu den bisherigen Konditionen.
|
Kaufpreis
mindernd
|
Kaufpreis
erhöhend
|
-
öffentliche
/ kommunale Einrichtung
-
Bezahlung
nach Tarif
-
Das
"Gedankengut" basiert auf der Anwendung der Behördenbuchführung
[Kameralistik] bis vor wenigen Jahren: Immer ausgeglichene
Haushalte
-
Der
"Stellenplan" wird eingehalten.
-
Ein
Personalrat oder starker Betriebsrat ist vorhanden
-
Alle
Mitarbeiter müssen übernommen werden
-
Durchschnittsalter
> 42 Jahre bei Tarifbindung [ansonsten egal]
-
Pflegedienst
besteht schon sehr lange - bei gleichzeitigem Defizit der
Station.
-
Die
Pflegedienstleitung arbeitet in Teilzeit – das wird nicht
funktionieren.
-
Die
Pflegedienstleitung hat xxx Überstunden.
-
Alle
Mitarbeiter haben Über- bzw. Mehrstunden, dies führt oft
zu einem schlechten Klima
|
-
Die
"gute" Pflegedienstleitung bleibt
-
Der
Name bleibt in irgendeiner Form
-
Die
Abrechnung wird im Pflegedienst gemacht
-
Zeiterfassung
und andere Auswertungen sind vorhanden
-
Eine
Kostenstellenrechnung ist vorhanden
-
Durchschnittsalter
< 38 Jahre
-
einheitliche
Fahrzeugflotte
-
zentrale
Lage - in der Stadt
-
Gute
Kontakte zu Krankenhäusern, Bürgermeister, Pfarrer, usw.
|
|
Weitere
Fragen:
Wo hat die Ausbildung der Pflegedienstleitung stattgefunden?
Wurde sie erst vor kurzem abgeschlossen?
Welchen Anteil hatten Betriebswirtschaft und Recht?
|
Abschließend
sei auch noch auf Literatur verwiesen: Andreas
Heiber hat zu diesem
Thema "Existenzgründung" eines ambulanten Pflegedienstes
schon vor einigen Jahren ein unterhaltsames Buch geschrieben, erschienen
im Vincentz-Verlag Hannover.
Ich
hoffe, Ihnen mit diesen Anmerkungen geholfen zu haben und verbleibe mit
den besten Grüßen:
Thomas
Sießegger
zurück
zum Beginn der Fragen und Antworten
Frage am 3.
November 2003
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
mein
Name ist Nina YYYYY und ich halte im Rahmen meines Sozialpädagogik
Studiums ein Referat über Pflegedienststellen.
Ich
vergleiche darin private und öffentliche Dienststellen im ambulanten
Pflegebereich aus ökonomischer Sicht.
Worin
bestehen Ihrer Meinung nach die wesentlichen Unterschiede beider
Typen?
Ich
habe schon einiges an Material gesammelt, aber interessiere mich
besonders für die Meinung eines Experten. Über eine Rückmeldung würde
ich mich sehr freuen und wäre Ihnen dankbar.
Antwort am
4. November 2003
Sehr
geehrte Frau YYYYY,
ich
habe in den 12 Jahren, die ich Beratung für ambulante Dienste durchführe,
ca. 190 Pflegedienste und Sozialstationen gesehen - private und
solche von Wohlfahrtsverbänden, und einige wenige kommunale.
Vor diesem Erfahrungshintergrund möchte ich meine Ausführungen
verstanden wissen.
Es
gibt tatsächlich Unterschiede. Man kann sie aber nicht generalisieren.
Es ist einfach der Versuch, diese spezifischen Eindrücke zu sondieren,
wobei ich nicht ausschließen kann, dass es im Einzelfall nicht
zutrifft.
|
Private
Pflegedienste
|
"Öffentliche"
Dienste: Sozialstationen von Wohlfahrtsverbänden und kommunale
Sozialstationen
|
|
Das
oberste Ziel ist eigentlich das Gewinnstreben bzw. die Ermöglichung
eines Einkommens, was den eingesetzten persönlichen Ressourcen
gerecht wird. "Gewinn" für den Einzelnen kann aber
auch die Befriedigung von Idealismus sein - oder eben das
Erreichen einer möglichst hohen Rendite.
Meist
ist der Inhaber gleich die Pflegedienstleitung. Das ist eine
gute Voraussetzung.
Ist die Inhaberin nicht gleichzeitig die Pflegedienstleitung, so
wird die Pflegedienstleitung [zumindest in den alten Bundesländern]
gut bezahlt, wesentlich besser als bei den "öffentlichen"
Diensten.
Die privaten Pflegedienste erkennen eher, dass es sich bei der
Pflegedienstleitung um eine Managementaufgabe handelt, die
entsprechend bezahlt werden müsste.
Viele
private Pflegedienstinhaber beuten sich selbst aus: Sie arbeiten
70 Stunden pro Woche [und jahrelang ohne richtigen Urlaub] als
Pflegedienstleitung, Verwaltungskraft, Geschäftsführung und
Kapitalgeber in einem und sind "stolz", wenn sie am
Jahresende 80.000 Euro "verdient" haben. Das ist natürlich
ein [schlechter] Witz. Sie müssten eigentlich ihre
kalkulatorischen Kosten wie Risiko, Eigenkapitalverzinsung,
Unternehmerlohn usw. für sich selbst berücksichtigen.
Die
Arbeitszeitmodelle sind meist intuitiv sehr flexible angelegt
und zur Zufriedenheit der Mitarbeiter ausgestaltet.
Oft
ist das Arbeitsklima in privaten Pflegediensten besser, obwohl
die Bezahlung der Mitarbeiterinnen schlechter ist als in
Tarif-orientierten Einrichtungen. Das liegt oft an
Kleinigkeiten, wie z.B. dem großzügigen Umgang mit Dienstwagen
für Privatwagen oder der ständigen Zur-Verfügung-Stellung von
Getränken und Obst im Pflegedienst für die Mitarbeiter und dem
Schaffen eines einer großzügigen freundlichen Umgebung für
die Mitarbeiter. Diese relativ geringen Sachkosten wiegen oft
die schlechtere Bezahlung auf.
Der
EDV-Einsatz für Abrechnung und Personal-Einsatz-Planung beschränkt
sich öfter als bei kommunalen oder Wohlfahrts-Pflegediensten
auf Microsoft ACCESS und EXCEL, was keine schlechte Lösung sein
muss. Da die Inhaber die Gewähr haben, dass sie nicht gehen
werden, können sie selbst "programmieren" und wissen
über ihr "Programm" bestens Bescheid. Bei einer
Angestellten Leistungskraft eines "öffentlichen"
Pflegedienstes müsset man immer Angst haben, dass die
"programmierende" Leitung das Know-How beim Verlassen
des Pflegedienstes mitnimmt.
Private
Pflegedienste geben sich oft professioneller nach außen hin,
lassen aber oft in der praktischen operativen Arbeit genau so
wirtschaftliches Denken außen vor wie bei öffentlichen. Sie
sind im Durchschnitt nicht besser organisiert als öffentliche
Dienste.
Während
die Bezahlung der Pflege-Mitarbeiter bei den "öffentlichen"
Diensten in Ost- und Westdeutschland aufgrund der meist
vorhandenen Tarifbindung nicht so weit auseinander klafft, gibt
es bei privaten Pflegediensten zwischen Ost und West große
Unterschiede,
z.B. im ländlichen Raum von Sachsen 1.200 Euro pro Monat für
eine examinierte Pflegefachkraft in Vollzeit [40,0 Std./Wo.],
und im Kölner Raum 2.300 Euro pro Monat für eine examinierte
Pflegefachkraft in Vollzeit [38,5 Std./Wo.].
|
Ziel
ist die Refinanzierung der eingesetzten Ressourcen, jedoch
sollten, müssen und dürfen auf Dauer keine Gewinne anfallen,
+/- 0 ist das Ziel. Gleichzeitig sollen die "Overheadkosten
[Geschäftsführungsanteile, Verwaltung, Leitung usw.] aber
gedeckt sein.
Meistens
sind diese Einrichtungen Tarif-orientiert. Das führt zu vielen
negativen Begleiterscheinungen und insbesondere zu Inflexibilität
und Ungerechtigkeit bei der Bezahlung der Mitarbeiter .
Ist
eine Mitarbeiterin erst einmal 41 Jahre alt, wird sie
wahrscheinlich noch 24 Jahre ausharren, da sie anderswo kaum
eine gleiche oder bessere finanzielle Gegenleistung bekommt als
in einer BAT-angelehnten Einrichtung. Das ist für die
Sozialstation und für das Durchschnittsalter nicht gut [wobei
hier keine wertende Aussage zum "Alter" gemacht werden
soll; es geht um die Möglichkeit und die Bereitschaft
Innovationen in einen Betrieb zu bringen und tatsächlich einzuführen].
Junges Personal kann kaum gewonnen werden, da die
druchschnittlichen Kosten des Pflegedienstes durch das Alter der
Mitarbeiterinnen maßgeblich negativ beeinflusst werden.
Die
Pflegedienstleitung wird meist nicht entsprechend ihren Qualitäten,
entsprechend den Anforderungen und nicht entsprechend ihrem
Einsatz bezahlt. Es kann sogar sein, dass eine ältere
Mitarbeiterin mehr bekommt als die [z.B. junge kinderlose]
Leitung, und das obwohl die Leitung die maßgeblich
verantwortliche Kraft ist für den Erfolg eines Pflegedienstes.
Das frustriert sehr viele Leitungen bzw. es führt dazu, dass
Leitungskräfte "nach Zeit" arbeiten also fixiert auf
ihre 38,5 Std./Woche anstatt sich an Zielen zu orientieren. Die
Arbeitgeber "verstecken" sich meist hinter
fadenscheinigen Ausreden, man könne im Tarif eben nicht
abweichend von den hunderten Regelungen einer
Pflegedienstleitung mehr bezahlen, z.B. erfolgsabhängige Prämien
oder Zulagen. Einige wenige mutige Geschäftsführungen beweisen
aber das Gegenteil.
Positiv
läßt sich festhalten, dass die Innovationsbereitschaft im
allgemeinen sehr groß ist. Auch im Bereich Fort- und
Weiterbildung wird oft sehr viel getan, in anderen Verbänden
wiederum sehr wenig. Die Diskrepanz zwischen
"innovativ" und "träge, bürokratisch" wird
immer größer.
Mitarbeitervertretungen,
Betriebsräte oder Personalräte verhindern oft flexible Lösungen
hinsichtlich der Arbeitszeitmodelle. Diese wären notwendig, um
im Rahmen der Personal-Einsatz-Planung individuell auf die Bedürfnisse
der Patienten eingehen zu können.
Meist
ist das Denken geprägt durch Konventionen und "weil man es
schon immer so gemacht hat". Ein Beispiel: Arbeitsverträge
werden über 20, 25 oder 30 Stunden pro Woche geschlossen,
obwohl theoretisch alle Stundenzahlen möglich wären.
Die
Diskrepanz zwischen Dilletantismus und Professionalismus wird
immer größer unter den "öffentlichen"
Pflegediensten. Zur Zeit gehen aber viele Konkurs oder geben
auf; der Markt löst "das Problem".
"Öffentliche"
Pflegedienste der Wohlfahrtspflege könnten sehr gut am Markt
positioniert sein, wenn sie ihr Profil schärfen würden und
ihre vernetzten Angebote besser heraus arbeiten würden. Das ist
nämlich eigentlich eine ihrer Vorteile gegenüber privaten
Pflegediensten: Das vielfältige vernetzte Angebot, teilweise
"von der Wiege bis zur Bahre" - alles aus einer Hand.
Diese Marktvorteile werden leider nicht genügend genutzt.
|
|
|
|
|
Die
Ausführungen müssen nicht erschöpfend sein: Das ist das
Erste, was mir dazu einfiel. Vielleicht möchten Sie selbst noch
Punkte ergänzen? .. würde mich freuen.
|
-
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Wenn Sie Ihr Referat schriftlich ausführen, würde es mich auch
interessieren [Das wird dann allerdings nicht hier veröffentlicht; es
sei denn, Sie wünschen es].
Ich
hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Schöne
Grüße aus Hamburg: Thomas Sießegger
Frage am 3.
November 2003
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
wir, eine erfahrene PDL und ein (noch) nicht im sozialen Bereich tätiger
Dipl.Betriebswirt (FH), tragen uns mit dem Gedanken, einen amb. Dienst
zu gründen oder in einen bestehenden amb. Dienst durch aktive
Beteiligung einzusteigen.
Wir
sind uns nun absolut nicht sicher, ob sich ein solcher Einstieg rechnet.
Von den befragten Seiten hört man Überzeugungen, die sich gänzlich
entgegenstehen.
Was würden Sie uns raten? Und wenn Sie den Einstieg durch eine aktive
Beteiligung vernünftiger finden würden, wie bzw. über wen können wir
amb. Dienste finden, die an einer solchen Beteiligung interessiert sind?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Fam. Müller
Antwort am
4. November 2003
Sehr
geehrte Familie Müller,
die
Zeit ist momentan sehr stark geprägt von Aufgaben und Übernahmen von
Pflegediensten.
Die
Rahmenbedingungen sind sehr schlecht, so schlecht, dass es eigentlich
nur noch besser werden kann.
Gerade
deshalb ist aber die Zeit gut, einen Pflegedienst zu übernehmen, also
zu kaufen - oder aktiv einzusteigen.
Auf
jeden Fall sollten Sie mind. 51% der Anteile haben, sonst macht es
keinen Sinn.
Weiterhin
sollte Ihre Frau die Pflegedienstleitung wahrnehmen und Sie selbst evtl.
in der kaufmännischen Leitung tätig sein.
Die
Kombination wäre ideal. Das rechnet sich jedoch langfristig nur
einigermaßen erträglich, wenn Sie mindestens 100 Patienten zu
versorgen haben.
Auf
meiner Internet-Seite finden Sie viele kostenlose Berichte und
EXCEL-Tools, welche die betriebswirtschaftliche Steuerung erleichtern.
Einen
Pflegedienst selbst aufzubauen dürfte sehr schwer sein, es sei denn
Ihre Frau kann von ihren bisherigen Arbeitgeber mind. 30 Patienten
"mitnehmen".
Bei
der Gründung oder Übernahme eines Pflegedienstes wird man sich jedoch
damit abfinden müssen, dass die Menschen in der Zukunft mehr und mehr
selbst bezahlen müssen. Wenn man für sich selbst das klar hat, kann
man es in Erstgesprächen auch ganz gut den Patienten und Angehörigen
vermitteln.
In
der Fachzeitschrift "Häusliche Pflege" sind manchmal Angebote
für die Übernahme von ambulanten Pflegediensten ausgeschrieben. Meines
Wissens können Sie sich auch an die Firma Visitas wenden [von denen
stehen auch Anzeigen in der "Häuslichen Pflege"].
Den
fairen Kaufpreis auszuhandeln dürfte sehr schwer sein, doch ich kann
Ihnen eine EXCEL-Datei
zur Verfügung stellen, mit der Sie vielleicht ein bißchen weiter
kommen.
Auf
jeden Fall wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung.
Ich
glaube, ich würde es [wenn ich so wie Sie, zu zweit wäre] tun.
Schöne
Grüße aus Hamburg: Thomas Sießegger
zunächst
einmal herzlichen Dank für Ihre direkte Rückmeldung.
Am
08. April habe ich an der XXXversammlung des Fachverbandes XXXX
teilgenommen.
Hier haben Sie das Hauptreferat gehalten.
Ihre
Ausführungen und Unterlagen haben uns in unserer XXXstation hier in XXX
an mancher Stelle weitergeholfen.
Ich
erinnere mich an eine Bemerkung von Ihnen, daß es eine Software gibt,
mit der man Tourenplanung machen kann, bei der ersichtlich wird, ob die
Tourenplanung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt ist (Sie
bemerkten auch, daß das nur in Station bis zu einer bestimmten Größe
geht, da es ansonsten zu unübersichtlich wird).
Meine
Frage wäre, ob Sie uns sagen können, wie dieses Programm heißt und wo
es sich beziehen läßt.
Im
voraus schon einmal herzlichen Dank und alles Gute nach Hamburg.
Antwort am
28. August 2003
im
allgemeinen rate ich immer dazu, die EDV-gestützte
Personal-Einsatz-Planung erst dann einzuführen, wenn die Strukturen und
Prozesse innerhalb des Pflegedienstes eindeutig geregelt sind und wenn die
Organisation so "reif" ist, dass sich der Einsatz von EDV bei
der Personal-Einsatz-Planung positiv bemerkbar macht.
Obwohl
ich es sehr ungern mache, kann ich Ihnen ein paar Namen von Firmen nennen,
von denen ich überwiegend positives gehört habe.
Bezugsadressen habe ich nicht, am besten Sie schauen mal im Internet
oder Sie schütteln die Fachzeitschriften nach Werbung aus:
- euregon AG
- BOS&S
- DM EDV [das Programm heißt APS]
- medifox
Ich möchte diese Nennung von Namen aber nicht als Empfehlung verstanden
wissen. Es gibt bestimmt auch noch andere, ganz Gute.
Aber:
Wünscht
man sich eine EDV-gestützte Personal-Einsatz-Planung, so sind damit in
Zukunft folgende Auswertungen davon abhängig:
-
ein
ständiger, fast täglicher SOLL-IST-Vergleich der geplanten mit den
erbrachten Leistungen muss erfolgen, um die evtl. Abweichungen von der
Planung sofort in einen IST-Wert überzuführen.
-
durch
die Personal-Einsatz-Planung erfolgt auch die Zeiterfassung, somit können
die Aufzeichnungen als Grundlage für die Lohnbuchhaltung dienen.
-
die
geplante Leistungen dienen auch dem Verwaltungs- und
Abrechnungsprogramm zur Abrechnung der Leistungen und somit der
Schnittstelle der Finanzbuchhaltung als Grundlage
-
durch
die hinterlegten Zeitwerte ergibt sich (fast) automatisch die
Kostenstellenrechnung und eine Kostenträgerrechnung
-
Statistiken
zur Steuerung der Sozialstation werden automatisch aus den geplanten
Leistungen [mit den hinterlegten Zeiten] erstellt.
...
und nun stelle man sich vor, nur eine Person kann die
EDV-Personal-Einsatz-Planung bedienen: Alle Existenz-bedeutenden
Auswertungen und Berechnungen lägen brach.
Fazit:
Wenn die Personal-Einsatz-Planung mit der Abrechnung verknüpft werden
soll, müssen mindestens drei Personen pro Pflegedienst in der Lage sein,
mit diesem Programm einwandfrei umzugehen, wobei die Verwaltungskraft [aus
fachlichen Gründen] niemals die Personal-Einsatz-Planung alleine
innehaben darf.
Vorher
sollte eine Einführung der EDV-gestützten Personal-Einsatz-Planung nie
beginnen.
Aufgrund
von vielen Erfahrungen in anderen Pflegediensten sind wir überhaupt sehr
skeptisch, ob die Personal-Einsatz-Planung per standardisierter EDV jemals
so funktionieren wird, wie man sie sich vorgestellt hat.
Die
EDV-gestützte Personal-Einsatz-Planung ist bei einer Patientenanzahl von
über 80 sehr schwer am Bildschirm nachvollziehbar.
Bei
einer Magnet- oder Stecktafel hat man die Möglichkeit auf 2 x 3 Meter großen
Wänden einen Überblick zu gewinnen. Selbst bei einem großen
Bildschirmen [z.B. 21 Zoll] muss man aber sehr viel Scrollen und nach
links und rechts Blättern.
Allerdings
liefert die Stecktafel keine automatischen Auswertungen.
Normalerweise
müssen in Pflegediensten erst einmal sehr viele Grundkenntnisse im
allgemeinen Umgang mit EDV nachgeholt werden.
Wir
gehen so weit in unserer Aussage, dass sich der Einsatz von EDV-gestützter
Personal-Einsatz-Planung erst nach ca. 3 Jahren intensiver Nutzung anderer
Programme Chancenreich umsetzen lässt.
Eine
Zwischenlösung könnten die von Herrn Sießegger [kostenlos im Internet
unter www.siessegger.de] angebotenen EXCEL-Einsatzpläne sein. Sie haben
allerdings den Nachteil, dass sie keine automatische Auswertung zulassen.
Oder
man macht es wie bisher [mit Steck- oder Magnettafeln] und ergänzt diese
Form der Personal-Einsatz-Planung durch ständige Berechnungen.
Das
ist nicht die schlechteste Lösung!
Handlungsempfehlung
(Notwendige EDV-Kenntnisse einer Pflegedienstleitung)
Der
Einsatz von EDV in einem Pflegedienst ist heutzutage selbstverständlich.
Der
Arbeitsplatz einer Pflegedienstleitung setzt heutzutage gute
EDV-Kenntnisse voraus.
Dabei
ist eine Pflegedienstleitung in der Zukunft (außer für Pflegevisiten
und Beratungs- oder Erstgespräche) kaum noch in der operativen Arbeit
(in der Pflege) tätig.
Sie
ist vielmehr die meiste Zeit administrativ am PC planerisch tätig.
Deshalb
muss sie heutzutage folgende Kenntnisse aufweisen:
-
Kenntnisse
in einem Textverarbeitungsprogramm (z.B. MS®Word)
-
Kenntnisse
in einem Tabellenkalkulationsprogramm (z.B. MS®Excel)
-
Kenntnisse
in dem Abrechnungs- und Verwaltungsprogramm, welches im Pflegedienst
ggf. zur Anwendung kommt
-
mittelfristig:
Umsetzung der Personal-Einsatz-Planung
auf EDV-Basis mit einem Personal-Einsatz-Planungsprogramm
Die
Kenntnis dieser Programme ist notwendig, um
-
Standardbriefe
und Formulare zu schreiben und zu verwenden
-
Kalkulationen
und Statistiken vorzunehmen
-
graphische
Auswertungen der Ergebnisse durchzuführen, die bei den
Mitarbeiterinnen zu mehr Akzeptanz der Zeit- und Leistungserfassung führen
-
einen
zeitnahen Überblick über die Erlös- und Kostensituation zu
haben
-
Verwaltungsvereinfachung
zu betreiben, indem alle Informationen nur einmal in die EDV
eingegeben werden
-
Daraus
differenzierte Auswertungen unter verschiedenen evtl. wechselnden
Gesichtspunkten durchzuführen
Wir
möchten sogar so weit gehen, dass wir sagen, eine Schulung der
Standard-Office-Programme kann nicht mehr auf Kosten des Arbeitgebers
erfolgen, sondern gehört zur Selbstverständlichkeit.
Wir
empfehlen hier zumindest, dass bei einer notwendigen Nachschulung der
Office-Programme die Kurs-Kosten vom Träger zu tragen sind, die Zeit
des Kurses jedoch in der Freizeit wahrgenommen wird.
Handlungsempfehlung
(Notwendige EDV-Kenntnisse einer Verwaltungskraft)
Der
Einsatz und die Anwendung von EDV sind heutzutage schon fast selbstverständlich.
Mittel- und langfristig ist der Arbeitsplatz einer Verwaltungskraft
nicht mehr ohne zum Teil weitreichende EDV-Kenntnisse und deren ständiger
Umsetzung und Anwendung denkbar.
Folgende
Kenntnisse sind wünschenswert
-
Kenntnisse
in einem gängigen Textverarbeitungsprogramm
-
Kenntnisse
in einem gängigen Tabellenkalkulationsprogramm
-
evtl.
Kenntnisse und Anwendung eines Terminverwaltungsprogrammes
Kenntnisse
in dem Abrechnungs- und Verwaltungsprogramm, welches im Pflegedienst
ggf. zur Anwendung kommt – sind nicht unbedingt notwendig; es muß
jedoch die Bereitschaft da sein, intensiv an Schulungen teilzunehmen.
Mittelfristig
wird es möglich oder notwendig sein, daß die Verwaltungskraft die
Pflegedienstleitung bei der Umsetzung der Personal-Einsatz-Planung auf
EDV-Basis unterstützt – und somit über den Aufenthaltsort der
Pflegemitarbeiter während des Tages entsprechende Informationen
einholen kann.
Es
ist abzusehen, daß ein Großteil der Abrechnung, der
Informationsversorgung und des Controlling und andere
Verwaltungsaufgaben wird durch neue Techniken und das Internet
(teilweise) abgelöst werden.
Ein Umgang mit solchen neuen Methoden der Verwaltung sollte die neue
Verwaltungskraft deshalb nicht abschrecken.EDV-gestützte
Aufgaben einer Verwaltungskraft
Die
Kenntnis der genannten Programme ist notwendig ...
-
um
die Abrechnung der Pflegeleistungen zeitnah durchführen zu können
-
für
die Durchführung von differenzierten Kalkulationen zu den Kosten des
Pflegedienstes
-
zur
Erstellung von Statistiken (die mit Hilfe des Verwaltungs- und
Abrechnungsprogrammes ggf. nicht ausgeführt werden können)
-
um
Standard- und Serienbriefe zu schreiben (z.B. an die Kassen, an die
Patienten, Angehörigen, etc.)
-
um
Formulare aktualisieren, verwalten und verwenden zu können
-
um
einen zeitnahen Überblick über die Erlös- und Kostensituation zu
haben
-
um
Verwaltungsvereinfachung zu betreiben, indem alle Informationen nur
einmal in eine Informationssystem eingegeben werden; dieses wird ständig
Tagesaktuell gehalten
-
um
differenzierte spontan notwendige Auswertungen unter verschiedenen
evtl. wechselnden Gesichtspunkten durchführen zu können
-
um
graphische Auswertungen der Ergebnisse durchzuführen, die in der
Diskussion mit den Mitarbeitern zu mehr Akzeptanz der Zeit- und
Leistungserfassung führen
-
zur
Erstellung der Stammdaten, Übertragung in die EDV, Ausdruck auf
vorfertigte Formulare
-
zur
Erstellung und Bearbeitung von Kennzahlen – Aufbereitung für das
interne Berichtswesen für
a) die Pflegedienstleitung
b) die Geschäftsführung
-
um
bei Telefonaten sofort informiert zu sein – und um ggf. fehlende
Informationen zu ergänzen
Deshalb
empfehlen wir die gleiche Maßnahmen wie bei den Pflegedienstleitung:
Zentrales Angebot für EDV-Schulungen insbesondere für Office-Programme.
Handlungsempfehlung
(mindestens drei Personen müssen die EDV-gestützte
Personal-Einsatz-Planung beherrschen)
Es
müssen mindestens drei Personen EDV-Personal-Einsatz-Planung in einer
Station können.
Ansonsten
sollte man die Personal-Einsatz-Planung mit Formularen und Stecktafeln
durchführen.
Frage am 20.
August 2003
Sehr
geehrter Herr Sießegger,
vielleicht können Sie mir helfen.
Meine Freundin (36 Jahre alt) ist seit 15 Jahren ausgebildete
Krankenschwester und seit über 7 Jahren in der ambulanten Pflege.
Sie ist vom Aufgabenbereich stellvertretende Pflegedienstleitung (bei dem
Verband XXX) und würde gern mal wissen, was sie ca. vom Gehalt fordern
kann. Sie wird wie eine normale Mitarbeiterin bezahlt.
Was verdient ca. die Stellvertreterin/ die Leiterin?
Das wäre sehr nett, wenn Sie uns nur die beiden Zahlen schicken könnten
(brutto)
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Hans Meiser
Antwort am 20.
August 2003
Guten
Tag Herr Meiser,
Ihre Freundin ist bei einem Arbeitgeber [Verband XXX] beschäftigt, der
nach Tarif bezahlt.
Da gibt es kaum Ermessensspielräume in der Bezahlung.
Leider.
Denn eine Pflegedienstleitung bzw. eine Stellvertretung
"verdient" mehr [wenn sie die hohen Anforderungen erfüllt, die
heutzutage gestellt werden].
Sie "bekommt" es aber meist bei den Pflegediensten nicht.
Zwischen "verdienen" und "bekommen" ist also ein
Unterschied.
Besonders gravierend wird dieser Umstand der tariflichen Bezahlung, wenn
eine z.B. 30jährige, ledige, kinderlose Leitung [trotz Leitungszulage,
meines Wissens ca. 150-200 Euro] weniger verdient als die z.B. "drei-kindrige",
verheiratete 44jährige Kollegin, die schon seit 17 Jahren beim Verband
XXX beschäftigt ist.
Ich kann hier in diesem Zusammenhang auf meinen Beitrag in FORUM
Sozialstation verweisen:
Sießegger, Thomas: Top-Job Pflegedienstleitung. Mickriges Gehalt für´s
Management. In: FORUM Sozialstation Nr. 121/ April 2003, S. 32-35.
Ich würde sagen, eine Pflegedienstleitung "verdient" bis zu
5.000 Euro pro Monat,
eine Stellvertretung bis zu 4.000 Euro pro Monat.
Das wird sie aber nur bei einem privaten Anbieter erreichen können, wo
der Pflegedienstinhaber nicht in Personalunion die Pflegedienstleitung
ist.
Weitere Voraussetzungen:
- Der Inhaber erkennt den Wert und die Bedeutung einer
Pflegedienstleitung.
- Die Leitung oder Stellvertretung sind wirklich gut [flexibel, ständig
fortgebildet, achten nicht auf Stunden, haben soziale Kompetenz usw.]
- Die notwendigen Voraussetzungen sind gegeben: Krankenschwester und die
Ausbildung zur Pflegedienstleitung ["460 Std.-Kurs"]
Zurück zu Ihrem speziellen Fall:
Sie wird [aus den o.g. formalen Gründen des Tarifvertrags] nicht mehr
fordern können, nur wenn sie tatsächlich Leitung über mehrere
Mitarbeiterinnen ausübt.
Ich bin aber kein Fachmann für Tarifrecht und -bezahlung.
Evtl. ist eine kleine Zulage möglich, aber meines Wissens bestimmt nicht
mehr als 100 Euro pro Monat.
So ist das leider.
Beste Grüße: Thomas Sießegger
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